1. Anbieter und Geltungsbereich
- 1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der von der Kladero GmbH i.G., Rüttenscheider Straße 120, 45131 Essen, Deutschland (im Folgenden als „Kladero“ bezeichnet), betriebenen Software-as-a-Service-Plattform (im Folgenden als „Kladero Plattform“ bezeichnet) sowie für die über die Kladero Plattform angebotenen und bereitgestellten Softwareprodukte, Funktionen, Anwendungen und sonstigen digitalen Leistungen (im Folgenden jeweils als „Digitales Produkt“ bezeichnet).
- 1.2
Die Angebote von Kladero richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Die natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die mit Kladero einen Vertrag schließt, wird im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet.
- 1.3
Die Nutzung der Kladero Plattform durch Minderjährige ist ausgeschlossen. Nutzer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- 1.4
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Kladero ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
- 1.1
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
- 2.1
Gegenstand des zwischen Kladero und dem Kunden bestehenden Vertrags (im Folgenden als „Vertrag“ bezeichnet) ist die Bereitstellung und Nutzung der Kladero Plattform sowie der darüber jeweils bereitgestellten Digitalen Produkte und Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- 2.2
Digitale Produkte können in unterschiedlichen Leistungsstufen angeboten werden, beispielsweise als „Free“, „Pro“, „Enterprise“ oder in einer individuell vereinbarten Leistungsstufe (im Folgenden jeweils als „Tarif“ bezeichnet).
- 2.3
Die Nutzung der Kladero Plattform setzt grundsätzlich eine Registrierung und die Einrichtung eines persönlichen Benutzerkontos (im Folgenden als „Konto“ bezeichnet) voraus.
- 2.4
Natürliche Personen, die die Kladero Plattform über ein Konto nutzen, werden im Folgenden als „Nutzer“ bezeichnet. Die Gesamtheit der einem Nutzer innerhalb der Kladero Plattform jeweils zur Verfügung stehenden Digitalen Produkte, Funktionen, Kapazitäten und sonstigen Leistungen wird im Folgenden als „Leistungsumfang“ bezeichnet.
- 2.5
Der Leistungsumfang eines Nutzers kann sich insbesondere aufgrund folgender Umstände erweitern, reduzieren oder auf andere Weise ändern:
- 1) einer Buchung des Kunden;
- 2) einer Freischaltung auf Grundlage einer Buchung oder Vereinbarung eines Kunden;
- 3) einer individuellen Vereinbarung zwischen Kladero und einem Kunden;
- 4) von Kladero kostenlos bereitgestellter Leistungen; oder
- 5) einer sonstigen Freischaltung durch Kladero.
- 2.6
Soweit der jeweilige Tarif oder eine individuelle Vereinbarung dies vorsieht, können Leistungen für mehrere Nutzer bereitgestellt werden. Der Leistungsumfang einzelner Nutzer kann dabei auf bestimmte Teile der jeweils verfügbaren Leistungen beschränkt werden.
- 2.7
Ein Nutzer kann über dasselbe Konto Leistungen nutzen, die auf unterschiedlichen Buchungen, Freischaltungen oder Vereinbarungen beruhen. Die Änderung oder Beendigung einer dieser Grundlagen lässt den auf anderen Grundlagen beruhenden Leistungsumfang unberührt.
- 2.8
Kladero kann Nutzern im Zusammenhang mit der Registrierung oder zu einem späteren Zeitpunkt kostenlose Digitale Produkte, Tarife, Funktionen oder sonstige Leistungen zur Verfügung stellen. Art und Umfang solcher kostenlosen Leistungen können je nach Nutzer, Kunde, Digitalem Produkt oder sonstiger Freischaltung unterschiedlich sein.
- 2.9
Der Leistungsumfang kann sich je nach Digitalem Produkt und Tarif insbesondere hinsichtlich verfügbarer Funktionen, Nutzungslimits, Anzahl der Nutzer, Speicherkapazitäten, Datenbestände, Arbeitsbereiche, Schnittstellen, Integrationen, Supportleistungen, Verfügbarkeit oder sonstiger Leistungsmerkmale unterscheiden.
- 2.10
Maßgeblich für Art und Umfang kostenpflichtiger oder individuell vereinbarter Leistungen sind in folgender Reihenfolge:
- 1) eine individuell zwischen Kladero und dem Kunden geschlossene Vereinbarung oder ein vom Kunden angenommenes Angebot von Kladero;
- 2) ein Bestellformular oder eine produktspezifische Vereinbarung;
- 3) die für das betreffende Digitale Produkt und den gewählten Tarif zum Zeitpunkt der Buchung geltende Leistungsbeschreibung;
- 4) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- 2.11
Kladero ist nicht verpflichtet, Funktionen oder Leistungsmerkmale eines bestimmten Tarifs auch in einem anderen Tarif bereitzustellen.
- 2.1
3. Registrierung und Vertragsschluss
- 3.1
Mit erfolgreichem Abschluss der Registrierung und Freischaltung des Kontos durch Kladero wird die Nutzung des Kontos Bestandteil des Vertrags zwischen Kladero und dem Kunden, für den der Nutzer handelt. Besteht zwischen Kladero und diesem Kunden noch kein Vertrag, kommt dieser mit Freischaltung des Kontos zustande. Erfolgt die Freischaltung automatisiert, gilt sie als Annahme der Registrierung durch Kladero.
- 3.2
Handelt der Nutzer im eigenen Namen, ist eine Registrierung nur zulässig, wenn er die Leistungen von Kladero im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit in Anspruch nimmt und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. In diesem Fall ist der Nutzer zugleich Kunde.
- 3.3
Handelt der Nutzer für ein Unternehmen oder eine sonstige Organisation, bestätigt er mit der Registrierung, zur Nutzung der Kladero Plattform im Namen dieses Kunden berechtigt zu sein.
- 3.4
Nimmt ein Nutzer im Namen des Kunden eine Buchung vor oder gibt er eine sonstige rechtlich verbindliche Erklärung gegenüber Kladero ab, muss er hierzu vom Kunden berechtigt sein.
- 3.5
Kladero ist berechtigt, geeignete Nachweise zum Unternehmerstatus des Kunden oder zur Berechtigung des handelnden Nutzers anzufordern.
- 3.6
Ein Vertrag kann unabhängig von einer vorherigen Registrierung auch durch Annahme eines individuellen Angebots, Abschluss eines Bestellformulars oder eine sonstige Vereinbarung zwischen Kladero und dem Kunden zustande kommen. Soweit die Nutzung der vereinbarten Leistungen persönliche Konten voraussetzt, registrieren sich die jeweiligen Nutzer anschließend nach Maßgabe dieser Ziffer 3.
- 3.1
4. Buchung kostenpflichtiger Leistungen
- 4.1
Der Kunde kann kostenpflichtige Digitale Produkte oder Tarife in Anspruch nehmen. Die wirksame Vereinbarung über solche kostenpflichtigen Leistungen wird im Folgenden als „Buchung“ bezeichnet.
- 4.2
Eine Buchung erweitert den bestehenden Vertrag um die jeweils vereinbarten kostenpflichtigen Leistungen. Ein gesonderter Vertrag entsteht hierdurch nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
- 4.3
Die Darstellung kostenpflichtiger Digitaler Produkte, Tarife, Preise und Leistungsmerkmale auf der Kladero Plattform dient grundsätzlich der Information über die verfügbaren Leistungen und stellt noch kein verbindliches Angebot von Kladero auf Erweiterung des Vertrags dar, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
- 4.4
Möchte der Kunde eine auf der Kladero Plattform dargestellte kostenpflichtige Leistung buchen, kann er einen verbindlichen Antrag auf Erweiterung des Vertrags um die ausgewählte Leistung abgeben (im Folgenden als „Buchungsantrag“ bezeichnet).
- 4.5
Eine Buchung kommt zustande, wenn Kladero den Buchungsantrag annimmt. Die Annahme kann insbesondere durch eine ausdrückliche Buchungsbestätigung oder durch Freischaltung der gebuchten kostenpflichtigen Leistung erfolgen.
- 4.6
Eine automatisierte Bestätigung über den Eingang eines Buchungsantrags bestätigt lediglich dessen Eingang und stellt keine Annahme dar, sofern Kladero darin nicht ausdrücklich die Annahme erklärt.
- 4.7
Alternativ kann Kladero dem Kunden ein individuelles verbindliches Angebot über die Erweiterung des Vertrags um bestimmte kostenpflichtige Leistungen unterbreiten. In diesem Fall kommt die Buchung mit der fristgerechten Annahme dieses Angebots durch den Kunden zustande.
- 4.8
Kostenpflichtige Leistungen können außerdem durch eine sonstige individuelle Vereinbarung zwischen Kladero und dem Kunden vereinbart werden. Mit Wirksamwerden dieser Vereinbarung gilt die entsprechende Buchung als zustande gekommen.
- 4.9
Ein Buchungsantrag oder die Annahme eines individuellen Angebots kann durch einen Nutzer im Namen des Kunden erfolgen, sofern der Nutzer hierzu berechtigt ist.
- 4.10
Art und Umfang der aufgrund einer Buchung bereitgestellten Leistungen richten sich nach dem gebuchten Digitalen Produkt, dem gewählten Tarif und den für die Buchung maßgeblichen Vereinbarungen. Eine Buchung kann nach Maßgabe des jeweiligen Leistungsumfangs die für einen oder mehrere Nutzer verfügbaren Leistungen erweitern.
- 4.1
5. Preise, Abrechnung und Zahlungsbedingungen
- 5.1
Für die Einrichtung und Führung eines Kontos sowie für Leistungen, die von Kladero ausdrücklich als kostenlos oder als Free-Tarif angeboten werden, fällt kein Entgelt an.
- 5.2
Zahlungspflichtig für eine kostenpflichtige Buchung ist der Kunde, für den die Buchung vorgenommen wird. Dies gilt unabhängig davon, welcher hierzu berechtigte Nutzer den Buchungsantrag abgegeben oder ein individuelles Angebot von Kladero angenommen hat und welchen Nutzern die gebuchten Leistungen anschließend zur Verfügung gestellt werden.
- 5.3
Die für eine Buchung geltenden Preise und Abrechnungsmodalitäten ergeben sich aus dem jeweiligen Buchungsvorgang, einem individuellen Angebot, der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen Vereinbarung zwischen Kladero und dem Kunden. Bei einem Buchungsantrag über die Kladero Plattform sind die dem Kunden vor Abgabe des Buchungsantrags angezeigten Preise und Abrechnungsmodalitäten maßgeblich.
- 5.4
Die Vergütung kann sich je nach Digitalem Produkt oder Tarif insbesondere nach der Anzahl der Nutzer, dem vereinbarten Leistungsumfang, dem Verbrauch bestimmter Ressourcen oder anderen tarifbezogenen Berechnungsgrößen richten.
- 5.5
Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- 5.6
Die Abrechnung erfolgt entsprechend den für die jeweilige Buchung vereinbarten Abrechnungsmodalitäten. Kladero kann Rechnungen in elektronischer Form bereitstellen oder übermitteln.
- 5.7
Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ist keine Zahlungsfrist angegeben, beträgt die Zahlungsfrist 14 Kalendertage ab Zugang der Rechnung.
- 5.8
Kladero kann Preise für zukünftige Buchungen jederzeit ändern. Änderungen der Preise bereits bestehender Buchungen gelten nur, wenn sie mit dem Kunden vereinbart wurden oder eine für die betreffende Buchung wirksam vereinbarte Preisänderungsregelung besteht.
- 5.9
Kladero ist berechtigt, den Zugang zu den auf einer kostenpflichtigen Buchung beruhenden Leistungen nach vorheriger angemessener Ankündigung vorübergehend einzuschränken oder zu sperren, wenn sich der Kunde mit fälligen und nicht nur unerheblichen Zahlungsverpflichtungen aus der betreffenden Buchung in Verzug befindet.
- 5.10
Weitergehende gesetzliche Rechte von Kladero wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.
- 5.1
6. Laufzeit und Kündigung
- 6.1
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- 6.2
Für einzelne kostenpflichtige Buchungen können abweichende Mindestlaufzeiten, Verlängerungszeiträume und Kündigungsfristen gelten. Diese ergeben sich aus dem jeweiligen Buchungsvorgang, einem individuellen Angebot, der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen Vereinbarung zwischen Kladero und dem Kunden.
- 6.3
Soweit für eine kostenpflichtige Buchung keine abweichende Laufzeit oder Kündigungsregelung vereinbart wurde, läuft diese auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Monatsende gekündigt werden.
- 6.4
Der Kunde kann einzelne Buchungen unabhängig vom übrigen Vertrag kündigen. Mit Beendigung einer Buchung entfällt derjenige Teil des Leistungsumfangs, der ausschließlich auf dieser Buchung beruht. Auf anderen Buchungen, Free-Tarifen oder sonstigen Freischaltungen beruhende Leistungen bleiben unberührt.
- 6.5
Die Erweiterung, Einschränkung oder Beendigung des Leistungsumfangs eines einzelnen Nutzers sowie die Sperrung oder Schließung eines einzelnen Kontos führen für sich genommen nicht zur Kündigung des Vertrags oder einer Buchung.
- 6.6
Der Kunde kann den Vertrag insgesamt kündigen. Eine Kündigung des gesamten Vertrags erfasst zugleich sämtliche bestehenden Buchungen des Kunden. Soweit für einzelne Buchungen abweichende Mindestlaufzeiten oder Kündigungsfristen gelten, werden diese zum jeweils frühestmöglichen vertraglich zulässigen Zeitpunkt beendet. Der Vertrag endet insgesamt mit Beendigung der letzten noch laufenden Buchung.
- 6.7
Kladero kann den Vertrag insgesamt kündigen. Für bestehende kostenpflichtige Buchungen gelten dabei die jeweils vereinbarten Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen; soweit für eine Buchung keine abweichenden Regelungen bestehen, gilt Ziffer 6.3. Bestehen keine kostenpflichtigen Buchungen, kann Kladero den Vertrag mit einer Frist von 30 Kalendertagen kündigen.
- 6.8
Eine automatische Verlängerung einer Buchung findet nur statt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- 6.9
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der Interessen beider Parteien die Fortsetzung des Vertrags oder der betreffenden Buchung bis zu deren regulärer Beendigung nicht zugemutet werden kann.
- 6.10
Beruht der wichtige Grund auf der Verletzung einer Vertragspflicht, ist eine außerordentliche Kündigung grundsätzlich erst zulässig, nachdem eine angemessene Frist zur Abhilfe erfolglos abgelaufen ist oder eine Abmahnung erfolglos geblieben ist, soweit eine solche Fristsetzung oder Abmahnung nicht aufgrund der gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
- 6.11
Kündigungen können in Textform erfolgen, soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde. Kladero kann innerhalb der Kladero Plattform zusätzliche Möglichkeiten zur Kündigung bereitstellen.
- 6.1
7. Folgen der Beendigung von Buchungen und des Vertrags
- 7.1
Mit Beendigung einer Buchung entfällt derjenige Leistungsumfang, der ausschließlich auf dieser Buchung beruht. Leistungsumfänge, die auf anderen Buchungen, kostenlosen Leistungen, Freischaltungen oder sonstigen Vereinbarungen beruhen, bleiben unberührt.
- 7.2
Die Beendigung einer Buchung führt für sich genommen nicht zur Schließung eines Kontos. Ein Konto kann weiterhin genutzt werden, soweit für den betreffenden Nutzer ein anderer Leistungsumfang oder eine sonstige Grundlage für die Nutzung der Kladero Plattform besteht.
- 7.3
Mit Beendigung des Vertrags endet der auf diesem Vertrag beruhende Leistungsumfang des Kunden und der hiervon erfassten Nutzer. Soweit ein Nutzer über dasselbe Konto unabhängig hiervon auf Grundlage eines anderen Vertrags, einer anderen Buchung oder einer sonstigen Freischaltung zur Nutzung von Leistungen berechtigt ist, bleibt das Konto insoweit bestehen.
- 7.4
Besteht für ein Konto nach Beendigung des Vertrags oder der maßgeblichen Leistungsgrundlagen keine weitere Berechtigung zur Nutzung der Kladero Plattform, ist Kladero berechtigt, das Konto zu schließen.
- 7.5
Der Kunde ist dafür verantwortlich, von ihm benötigte Kundeninhalte und Nutzungsergebnisse rechtzeitig vor Beendigung des jeweiligen Leistungsumfangs oder Vertrags zu exportieren oder anderweitig zu sichern, soweit ihm hierfür entsprechende Export- oder Abrufmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
- 7.6
Soweit keine abweichenden gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen gelten, kann Kladero nach Beendigung des Vertrags oder des betreffenden Leistungsumfangs den Zugriff auf die hiervon betroffenen Kundeninhalte und Nutzungsergebnisse einschränken und diese nach Ablauf von 30 Kalendertagen löschen.
- 7.7
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten sowie abweichende Regelungen einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung bleiben unberührt. Soweit Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten weiterhin gespeichert werden müssen, dürfen sie für andere Zwecke nicht weiterverarbeitet werden, soweit hierfür keine gesonderte Rechtsgrundlage besteht.
- 7.8
Soweit für einen Anbieterwechsel oder eine Datenportabilität die Regelungen der Ziffer 19 Anwendung finden, gehen diese hinsichtlich Übergangszeitraum, Datenabruf, Übertragung und Löschung den Bestimmungen dieser Ziffer vor.
- 7.1
8. Konto und Zugangsdaten
- 8.1
Jedes Konto ist einer einzelnen natürlichen Person zugeordnet und darf ausschließlich von dieser Person genutzt werden. Die gemeinsame Nutzung eines Kontos durch mehrere Personen sowie die Übertragung eines Kontos auf eine andere Person sind nicht gestattet.
- 8.2
Nutzer sind verpflichtet, die zu ihrem Konto hinterlegten Angaben richtig und vollständig zu halten und wesentliche Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
- 8.3
Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und angemessen gegen den Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Die Weitergabe von Zugangsdaten an andere Personen ist nicht gestattet.
- 8.4
Nutzer haben Kladero unverzüglich zu informieren, wenn ihnen bekannt wird oder begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass ihre Zugangsdaten kompromittiert wurden, ihr Konto unberechtigt genutzt wird oder ein sonstiger unberechtigter Zugriff auf ihr Konto erfolgt. Erlangt der Kunde hiervon Kenntnis, gilt die Informationspflicht entsprechend für den Kunden.
- 8.5
Kladero ist berechtigt, den Zugang zu einem Konto vorübergehend einzuschränken oder das Konto zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine unberechtigte Nutzung, eine Kompromittierung von Zugangsdaten oder eine Gefährdung der Sicherheit der Kladero Plattform bestehen.
- 8.6
Soweit dies nach den Umständen möglich und mit dem Zweck der Sicherheitsmaßnahme vereinbar ist, wird Kladero den betroffenen Nutzer oder Kunden über die Sperrung informieren. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald ihr Grund entfallen ist.
- 8.1
9. Weiterentwicklung und Beta-Leistungen
- 9.1
Kladero entwickelt die Kladero Plattform und die Digitalen Produkte fortlaufend weiter. Kladero ist berechtigt, deren Funktionen, technische Ausgestaltung, Benutzeroberflächen, Arbeitsabläufe, Schnittstellen, Integrationen, technische Infrastruktur und sonstige Bestandteile zu ändern, weiterzuentwickeln, zu ersetzen, zusammenzufassen oder einzustellen. Änderungen können insbesondere aufgrund technischer, sicherheitsbezogener, rechtlicher, regulatorischer, wirtschaftlicher oder organisatorischer Entwicklungen, zur Verbesserung oder Weiterentwicklung der Leistungen, zur Vermeidung von Missbrauch oder zur Anpassung an geänderte Nutzeranforderungen oder Marktbedingungen erfolgen.
- 9.2
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, besteht kein Anspruch auf die dauerhafte Beibehaltung einer bestimmten technischen Umsetzung, Benutzeroberfläche, eines bestimmten Arbeitsablaufs oder einzelner Funktionen, sofern der für die betreffende Leistung vereinbarte wesentliche Leistungsumfang und der Vertragszweck hierdurch nicht insgesamt erheblich beeinträchtigt werden. Kladero kann insbesondere Funktionen durch andere Funktionen oder technische Lösungen ersetzen, soweit diese einen im Wesentlichen vergleichbaren Zweck erfüllen.
- 9.3
Kostenlos bereitgestellte Digitale Produkte, Tarife, Funktionen und sonstige Leistungen kann Kladero jederzeit ändern, erweitern, reduzieren, ersetzen, vorübergehend aussetzen oder einstellen. Ein Anspruch auf deren dauerhafte Bereitstellung oder unveränderte Fortführung besteht nicht.
- 9.4
Führt eine Änderung einer kostenpflichtigen Leistung zu einer erheblichen und dauerhaften Beeinträchtigung des vereinbarten wesentlichen Leistungsumfangs oder des Vertragszwecks, wird Kladero die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Soweit zumutbar, kann Kladero insbesondere eine funktional vergleichbare Alternative bereitstellen. Ist dem Kunden die Fortsetzung der betroffenen Buchung aufgrund der Änderung nicht zumutbar, kann er die betroffene Buchung außerordentlich kündigen.
- 9.5
Kladero kann die Kladero Plattform, einzelne Digitale Produkte, Tarife oder Funktionen ganz oder teilweise als Beta-, Preview-, Test-, Early-Access- oder sonstige Vorabversion bereitstellen (im Folgenden jeweils als „Beta-Leistung“ bezeichnet). Der Beta-Status wird in geeigneter Weise kenntlich gemacht.
- 9.6
Beta-Leistungen befinden sich in einem Entwicklungs- oder Erprobungsstadium. Sie können insbesondere unvollständig sein, Fehler enthalten, vorübergehend nicht verfügbar sein sowie hinsichtlich ihrer Funktionen, technischen Ausgestaltung oder ihrer Datenstrukturen geändert werden. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, besteht kein Anspruch auf die dauerhafte Beibehaltung bestimmter Funktionen, eine bestimmte Verfügbarkeit oder die Überführung einer Beta-Leistung in eine reguläre Leistung.
- 9.7
Kladero kann Beta-Leistungen jederzeit ändern, erweitern, reduzieren, zurücksetzen, vorübergehend aussetzen oder einstellen. Hierdurch können insbesondere Einstellungen, Konfigurationen, Testdaten oder sonstige innerhalb der Beta-Leistung erzeugte Daten verändert werden oder verloren gehen. Zwingende gesetzliche Rechte sowie ausdrücklich vereinbarte Rechte des Kunden bleiben unberührt.
- 9.8
Für einzelne Beta-Leistungen können ergänzende Bedingungen, Leistungsbeschreibungen oder technische Einschränkungen gelten, sofern diese dem Kunden vor oder bei Inanspruchnahme der jeweiligen Beta-Leistung mitgeteilt werden.
- 9.1
10. Verfügbarkeit und Wartung
- 10.1
Soweit nicht ausdrücklich eine bestimmte Verfügbarkeit vereinbart wurde, schuldet Kladero keine bestimmte prozentuale Mindestverfügbarkeit.
- 10.2
Vorübergehende Einschränkungen der Verfügbarkeit können insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technischen Störungen, höherer Gewalt oder Störungen von Diensten Dritter auftreten.
- 10.3
Kladero bemüht sich, planbare Wartungsarbeiten, die voraussichtlich zu wesentlichen Einschränkungen führen, soweit wirtschaftlich und technisch zumutbar vorab anzukündigen.
- 10.1
11. Drittanbieterdienste und Integrationen
- 11.1
Die Kladero Plattform kann Schnittstellen, Integrationen oder sonstige Verbindungen zu Diensten Dritter (im Folgenden als „Drittanbieterdienste“ bezeichnet) bereitstellen.
- 11.2
Die Nutzung eines Drittanbieterdienstes kann ein eigenes Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter voraussetzen. Für dessen Nutzung können insbesondere die Vertragsbedingungen, Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Drittanbieters gelten.
- 11.3
Soweit für die Nutzung einer Integration ein Konto, eine Lizenz, eine Berechtigung oder sonstige Voraussetzung beim jeweiligen Drittanbieter erforderlich ist, ist der Kunde für deren Vorliegen verantwortlich.
- 11.4
Aktiviert oder nutzt der Kunde eine Integration, dürfen die für deren Funktionsfähigkeit erforderlichen Daten zwischen der Kladero Plattform und dem jeweiligen Drittanbieterdienst ausgetauscht werden, soweit dies nach Maßgabe des Vertrags und der anwendbaren Datenschutzbestimmungen zulässig ist.
- 11.5
Soweit Kladero einen Drittanbieterdienst nicht ausdrücklich als eigene Leistung schuldet, ist Kladero nicht für dessen Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Sicherheit oder Änderungen verantwortlich.
- 11.6
Kladero kann Integrationen zu Drittanbieterdiensten aus sachlichem Grund ändern, einschränken oder einstellen, insbesondere wenn der betreffende Drittanbieterdienst geändert oder eingestellt wird oder technische, rechtliche oder wirtschaftliche Gründe dies erforderlich machen. Ausdrücklich vereinbarte wesentliche Leistungsmerkmale kostenpflichtiger Buchungen bleiben hiervon unberührt.
- 11.1
12. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
- 12.1
Sämtliche Rechte an der Kladero Plattform und den Digitalen Produkten einschließlich Software, Quellcode, Benutzeroberflächen, Designs, Datenbanken, Dokumentationen, Marken und sonstiger von Kladero bereitgestellter Inhalte verbleiben bei Kladero oder den jeweiligen Rechteinhabern. Dies gilt nicht für Kundeninhalte und Nutzungsergebnisse nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
- 12.2
Kladero räumt dem Kunden für die Dauer der jeweiligen Bereitstellung ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die ihm bereitgestellten Leistungen für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Soweit der jeweilige Leistungsumfang dies vorsieht, dürfen die Leistungen auch durch Nutzer des Kunden genutzt werden.
- 12.3
Weitergehende Nutzungsrechte werden nur eingeräumt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- 12.4
Daten und Inhalte, die der Kunde oder seine Nutzer in die Kladero Plattform einstellen, hochladen, eingeben oder auf sonstige Weise zur Verarbeitung bereitstellen, werden im Folgenden als „Kundeninhalte“ bezeichnet. Rechte an den Kundeninhalten verbleiben beim Kunden oder den jeweiligen Rechteinhabern.
- 12.5
Inhalte, Auswertungen, Berichte, Exporte oder sonstige Ergebnisse, die der Kunde oder seine Nutzer mithilfe der Kladero Plattform auf Grundlage ihrer Nutzung oder ihrer Kundeninhalte erzeugen, werden im Folgenden als „Nutzungsergebnisse“ bezeichnet. Soweit an Nutzungsergebnissen eigene Rechte entstehen, stehen diese dem Kunden zu, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder Rechte Dritter entgegenstehen.
- 12.6
Die Rechte von Kladero an der Kladero Plattform, den Digitalen Produkten sowie den darin enthaltenen oder hierfür verwendeten Softwarebestandteilen, Verfahren, Vorlagen, Designs und sonstigen geschützten Elementen bleiben von Ziffer 12.5 unberührt. Soweit solche Elemente in Nutzungsergebnissen enthalten sind, erhält der Kunde hieran die für die vertragsgemäße Nutzung der Nutzungsergebnisse erforderlichen Nutzungsrechte.
- 12.7
Der Kunde räumt Kladero an den Kundeninhalten und Nutzungsergebnissen diejenigen Nutzungsrechte ein, die erforderlich sind, um die Kladero Plattform und die Digitalen Produkte vertragsgemäß bereitzustellen, zu betreiben und abzusichern.
- 12.8
Die Rechtseinräumung nach Ziffer 12.7 ist auf den hierfür erforderlichen Zweck und Zeitraum beschränkt, soweit eine weitere Verarbeitung oder Speicherung nicht aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich oder anderweitig vereinbart ist.
- 12.1
13. Nutzungsregeln und Verantwortlichkeiten
- 13.1
Die Kladero Plattform und die Digitalen Produkte dürfen ausschließlich für rechtmäßige geschäftliche Zwecke und innerhalb des für den jeweiligen Nutzer bestehenden Leistungsumfangs genutzt werden.
- 13.2
Soweit der Kunde selbst über die Freischaltung von Leistungen für Nutzer entscheiden oder entsprechende Freischaltungen verwalten kann, ist er für deren ordnungsgemäße Vergabe, Änderung und Entziehung verantwortlich.
- 13.3
Der Kunde hat im Rahmen seines Verantwortungsbereichs sicherzustellen, dass Nutzer, denen er Leistungen zur Verfügung stellt oder deren Freischaltung er veranlasst oder verwaltet, die Kladero Plattform und die Digitalen Produkte in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nutzen.
- 13.4
Insbesondere ist es untersagt,
- 1) die Kladero Plattform oder Digitale Produkte für rechtswidrige Zwecke zu verwenden;
- 2) Schadsoftware, schädlichen Code oder sonstige technische Inhalte einzubringen, welche die Sicherheit, Integrität oder Funktionsfähigkeit der Kladero Plattform beeinträchtigen können;
- 3) technische Schutzmaßnahmen, Nutzungslimits oder sonstige technische Beschränkungen zu umgehen;
- 4) die Kladero Plattform missbräuchlich oder in einer Weise zu nutzen, die deren ordnungsgemäßen Betrieb erheblich beeinträchtigt oder übermäßig belastet;
- 5) unbefugt auf Konten, Daten, Arbeitsbereiche oder Systeme anderer Kunden oder Nutzer zuzugreifen oder einen solchen Zugriff zu versuchen;
- 6) Digitale Produkte ohne entsprechende Berechtigung weiterzuverkaufen, unterzulizenzieren oder Dritten als eigene Dienstleistung anzubieten; oder
- 7) Software von Kladero zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode zu ermitteln, soweit dies nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zulässig ist.
- 13.5
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Kundeninhalte, die durch ihn oder in seinem Verantwortungsbereich über die Kladero Plattform bereitgestellt oder verarbeitet werden, rechtmäßig genutzt und verarbeitet werden dürfen und der Kunde über die hierfür erforderlichen Rechte und Berechtigungen verfügt.
- 13.6
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese Ziffer kann Kladero angemessene Maßnahmen ergreifen, um den Verstoß zu beenden oder daraus entstehende Beeinträchtigungen zu verhindern. Hierzu kann Kladero insbesondere betroffene Konten oder den Zugang zu betroffenen Leistungen vorübergehend einschränken oder sperren.
- 13.1
14. Mängel der Leistungen und Fehlerbehebung
- 14.1
Kladero erbringt die vereinbarten Leistungen nach Maßgabe des Vertrags und mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.
- 14.2
Weicht eine von Kladero bereitgestellte Leistung erheblich von den vereinbarten Leistungsmerkmalen ab, wird Kladero den betreffenden Mangel innerhalb angemessener Zeit untersuchen und angemessene Maßnahmen zu dessen Behebung ergreifen.
- 14.3
Der Kunde hat Kladero festgestellte erhebliche Mängel unverzüglich mit einer möglichst genauen Beschreibung mitzuteilen und Kladero bei der Untersuchung und Behebung in zumutbarem Umfang zu unterstützen.
- 14.4
Kladero ist nicht zur Behebung von Beeinträchtigungen verpflichtet, soweit deren Ursache außerhalb des von Kladero geschuldeten Leistungsbereichs liegt. Dies gilt insbesondere für Beeinträchtigungen, die durch Systeme, Geräte, Software oder Konfigurationen des Kunden, eine nicht vertragsgemäße Nutzung oder Drittanbieterdienste verursacht werden, deren Funktionsfähigkeit Kladero nicht ausdrücklich als eigene Leistung schuldet.
- 14.5
Ob ein Mangel der von Kladero geschuldeten Leistungen vorliegt, richtet sich nach den jeweils vereinbarten Leistungsmerkmalen. Die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Weiterentwicklung und zu Beta-Leistungen, zur Verfügbarkeit und Wartung sowie zu Drittanbieterdiensten und Integrationen bleiben unberührt.
- 14.6
Soweit auf die Bereitstellung der Leistungen mietrechtliche Vorschriften Anwendung finden, ist die verschuldensunabhängige Haftung von Kladero nach § 536a Absatz 1 Alternative 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ausgeschlossen.
- 14.1
15. Haftung
- 15.1
Kladero haftet unbeschränkt
- 1) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
- 2) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- 3) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;
- 4) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels;
- 5) im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie; sowie
- 6) in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- 15.2
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Kladero nur auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- 15.3
Im Übrigen ist die Haftung von Kladero für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
- 15.4
Eine Haftung von Kladero setzt voraus, dass die schadensverursachende Pflichtverletzung Kladero zuzurechnen ist. Kladero haftet insbesondere nicht für Schäden, die ausschließlich durch Umstände verursacht werden, die außerhalb des von Kladero geschuldeten Leistungsbereichs liegen, soweit Kladero diese Umstände nicht zu vertreten hat.
- 15.5
Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer gelten unabhängig vom Rechtsgrund der Haftung und entsprechend zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Kladero.
- 15.6
Der Kunde stellt Kladero von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung von Rechten Dritter durch Kundeninhalte oder aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung der Kladero Plattform oder Digitaler Produkte gegen Kladero geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst auch angemessene und erforderliche Kosten der Rechtsverteidigung.
- 15.7
Kladero wird den Kunden über eine Inanspruchnahme nach Ziffer 15.6 unverzüglich informieren und ihm, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, angemessene Gelegenheit geben, bei der Abwehr des Anspruchs mitzuwirken.
- 15.1
16. Höhere Gewalt
- 16.1
Keine Partei ist für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung vertraglicher Pflichten verantwortlich, soweit und solange diese auf einem Ereignis außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs beruht, dessen Auswirkungen auch bei Anwendung angemessener Sorgfalt nicht verhindert oder überwunden werden können (im Folgenden als „höhere Gewalt“ bezeichnet).
- 16.2
Als höhere Gewalt können insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe sowie großflächige Ausfälle von Telekommunikations-, Internet- oder Energieinfrastruktur gelten, sofern die Voraussetzungen der Ziffer 16.1 erfüllt sind.
- 16.3
Die von höherer Gewalt betroffene Partei wird die andere Partei über erhebliche Auswirkungen auf die Vertragserfüllung informieren, soweit dies möglich und zumutbar ist, und angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen des Ereignisses zu begrenzen.
- 16.4
Die betroffenen Leistungspflichten sind für die Dauer und im Umfang der durch höhere Gewalt verursachten Beeinträchtigung ausgesetzt. Bereits entstandene Zahlungspflichten für zuvor ordnungsgemäß erbrachte Leistungen bleiben unberührt.
- 16.5
Dauert eine wesentliche Beeinträchtigung durch höhere Gewalt länger als 30 aufeinanderfolgende Kalendertage an und ist einer Partei die Fortsetzung einer hiervon betroffenen Buchung nicht mehr zumutbar, kann sie die betroffene Buchung außerordentlich kündigen.
- 16.1
17. Datenschutz
- 17.1
Kladero und der Kunde beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
- 17.2
Soweit Kladero personenbezogene Daten für eigene Zwecke und in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit verarbeitet, insbesondere im Zusammenhang mit der Registrierung, Kontoverwaltung, Vertragsdurchführung und Kommunikation, richtet sich die Verarbeitung nach der jeweils geltenden Datenschutzerklärung der Kladero Plattform (abrufbar unter: https://kladero.com/de/legal/privacy/kladero-platform/privacy-policy).
- 17.3
Soweit Kladero personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, insbesondere soweit solche Daten Bestandteil von Kundeninhalten sind oder im Rahmen der Nutzung der Digitalen Produkte im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 DSGVO.
- 17.4
Der Kunde ist im Rahmen seiner datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit dafür verantwortlich, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten über die Kladero Plattform rechtmäßig erfolgt und die hierfür erforderlichen Rechtsgrundlagen, Informationen und Berechtigungen vorliegen.
- 17.5
Soweit eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung Anwendung findet, gehen deren Regelungen hinsichtlich der darin geregelten Verarbeitung personenbezogener Daten diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Falle eines Widerspruchs vor.
- 17.1
18. Vertraulichkeit
- 18.1
Kladero und der Kunde behandeln alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach ihrer Art oder den Umständen ihrer Offenlegung als vertraulich anzusehen sind (im Folgenden als „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet), vertraulich und verwenden sie ausschließlich für Zwecke der Durchführung des Vertrags.
- 18.2
Als Vertrauliche Informationen gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, nicht öffentliche technische oder wirtschaftliche Informationen sowie Kundeninhalte, soweit diese nicht offensichtlich zur Veröffentlichung bestimmt sind.
- 18.3
Die Verpflichtungen nach dieser Ziffer gelten nicht für Informationen, die nachweislich
- 1) Kladero oder der Kunde bereits rechtmäßig kannte, ohne einer Vertraulichkeitsverpflichtung zu unterliegen;
- 2) ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung öffentlich bekannt sind oder werden;
- 3) Kladero oder der Kunde rechtmäßig von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt hat; oder
- 4) Kladero oder der Kunde unabhängig von den Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Seite entwickelt hat.
- 18.4
Kladero und der Kunde dürfen Vertrauliche Informationen nur solchen Mitarbeitern, Nutzern, Beratern, Dienstleistern oder sonstigen Personen zugänglich machen, die diese für die Durchführung des Vertrags benötigen und ihrerseits angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
- 18.5
Soweit Kladero oder der Kunde aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung zur Offenlegung Vertraulicher Informationen verpflichtet ist, ist die Offenlegung im erforderlichen Umfang zulässig. Die jeweils andere Seite ist hierüber vorab zu informieren, soweit dies rechtlich zulässig und tatsächlich möglich ist.
- 18.6
Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten für die Dauer des Vertrags und für fünf Jahre nach dessen Beendigung fort. Für Geschäftsgeheimnisse gelten sie darüber hinaus so lange, wie die betreffenden Informationen als Geschäftsgeheimnisse geschützt sind.
- 18.7
Soweit zwischen Kladero und dem Kunden eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung besteht, geht diese hinsichtlich ihres Regelungsgegenstands im Falle eines Widerspruchs den Bestimmungen dieser Ziffer vor.
- 18.1
19. Anbieterwechsel und Datenportabilität nach dem Data Act
- 19.1
Soweit die Kladero Plattform oder ein technisch und vertraglich abgrenzbarer Teil der darüber bereitgestellten Leistungen einen Datenverarbeitungsdienst im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2854 (im Folgenden als „Data Act“ bezeichnet) darstellt und den Vorschriften des Kapitels VI des Data Act unterliegt, gelten für einen Anbieterwechsel ergänzend die Bestimmungen dieser Ziffer. Der jeweils vom Anbieterwechsel erfasste Datenverarbeitungsdienst wird im Folgenden als „betroffener Datenverarbeitungsdienst“ bezeichnet.
- 19.2
Der betroffene Datenverarbeitungsdienst kann die Kladero Plattform insgesamt oder einen technisch und vertraglich abgrenzbaren Teil der darüber bereitgestellten Leistungen umfassen. Der Kunde kann nach Maßgabe des Data Act
- 1) zu einem Datenverarbeitungsdienst eines anderen Anbieters wechseln;
- 2) seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte auf eine eigene IKT-Infrastruktur übertragen; oder
- 3) die Nutzung des betroffenen Datenverarbeitungsdienstes beenden und seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte löschen lassen.
Bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter stellt der Kunde Kladero die für die Durchführung des Wechsels erforderlichen Informationen über den übernehmenden Anbieter zur Verfügung.
- 19.3
Die maximale Ankündigungsfrist für die Einleitung des Anbieterwechsels beträgt zwei Monate, soweit für den betroffenen Datenverarbeitungsdienst keine kürzere Frist vereinbart ist. Nach Ablauf der maßgeblichen Ankündigungsfrist beträgt der Übergangszeitraum grundsätzlich höchstens 30 Kalendertage. Während des Übergangszeitraums bleiben die vertraglichen Regelungen über den betroffenen Datenverarbeitungsdienst anwendbar.
- 19.4
Ist die Durchführung des Anbieterwechsels innerhalb des Übergangszeitraums von 30 Kalendertagen technisch nicht möglich, informiert Kladero den Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Eingang des Wechselverlangens über die Gründe und teilt einen alternativen Übergangszeitraum mit, der sieben Monate nicht überschreitet. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal um einen Zeitraum verlängern, den er für seine eigenen Zwecke für angemessen hält.
- 19.5
Kladero unterstützt den Kunden und von ihm autorisierte Dritte im gesetzlich erforderlichen Umfang beim Anbieterwechsel, handelt mit der gebotenen Sorgfalt zur Aufrechterhaltung der Leistungskontinuität, informiert über Kladero bekannte Risiken für die unterbrechungsfreie Leistungserbringung und gewährleistet während der Übertragung und des Datenabrufzeitraums ein angemessenes Sicherheitsniveau.
- 19.6
Im Rahmen des Anbieterwechsels können die folgenden Kategorien von Daten und digitalen Vermögenswerten übertragen werden, soweit ihre Übertragung nach dem Data Act und sonstigem anwendbarem Recht zulässig ist:
- 1) Benutzerkonto- und Profildaten des Kunden und der Nutzer, soweit diese dem Kunden zugeordnet sind und ihre Übertragung rechtlich zulässig und für den Anbieterwechsel erforderlich ist;
- 2) innerhalb des betroffenen Datenverarbeitungsdienstes angelegte Organisationsstrukturen, Konfigurationen, Kundeninhalte und Nutzungsergebnisse, soweit sie dem Kunden zugeordnet sind oder von ihm weiterverwendet werden dürfen;
- 3) Metadaten, die unmittelbar oder mittelbar durch die Nutzung des betroffenen Datenverarbeitungsdienstes erzeugt wurden und für die Zuordnung, Interpretation oder weitere Nutzung der übertragenen Daten erforderlich sind; sowie
- 4) sonstige digitale Vermögenswerte, für die der Kunde unabhängig vom Vertragsverhältnis mit Kladero über die für ihre Übertragung erforderlichen Nutzungsrechte verfügt.
- 19.7
Die folgenden Kategorien werden im Rahmen des Anbieterwechsels nicht übertragen, soweit der jeweilige Ausschluss nach dem Data Act oder sonstigem zwingendem Recht zulässig ist:
- 1) Quellcode, interne Softwarebestandteile, Algorithmen und interne Systemlogik;
- 2) Modelle, Modellparameter, Modellgewichte, systeminterne Instruktionen und interne technische Konfigurationen;
- 3) interne Sicherheitsinformationen sowie Daten zur Erkennung und Abwehr von Missbrauch, Angriffen, Manipulationen und Betrug;
- 4) interne Betriebs-, Diagnose-, Überwachungs-, Analyse- und Leistungsdaten;
- 5) interne Verwaltungsinformationen und systeminterne Kennungen, die für die Zuordnung, Interpretation oder weitere Nutzung der exportierbaren Daten nicht erforderlich sind;
- 6) Daten und Informationen anderer Kunden von Kladero sowie aggregierte oder anonymisierte Auswertungen, die dem wechselnden Kunden nicht zugeordnet werden können;
- 7) Daten, Konten und Konfigurationen im Zusammenhang mit Beta-, Vorab-, Vorschau- oder Testversionen, soweit es sich nicht um nach dem Data Act exportierbare Daten oder digitale Vermögenswerte des Kunden handelt;
- 8) Daten und Inhalte im Zusammenhang mit Produkten und Diensten Dritter, soweit Kladero zu deren Übertragung nicht berechtigt oder verpflichtet ist;
- 9) personenbezogene Daten, soweit deren Übertragung vom Kunden nicht rechtmäßig veranlasst oder von Kladero nicht rechtmäßig durchgeführt werden kann;
- 10) Daten und digitale Vermögenswerte von Kladero oder Dritten, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen, soweit deren Übertragung nach dem Data Act nicht geschuldet ist;
- 11) Informationen, deren Übertragung die Integrität oder Sicherheit der Kladero Plattform oder der Digitalen Produkte gefährden oder Sicherheitslücken offenlegen würde, soweit deren Ausschluss nach dem Data Act zulässig ist; sowie
- 12) sonstige Daten und Informationen, die weder zu den in Ziffer 19.6 genannten Kategorien gehören noch nach den gesetzlichen Vorschriften exportierbar sind.
- 19.8
Mit erfolgreichem Abschluss des Anbieterwechsels gilt die vertragliche Bereitstellung des betroffenen Datenverarbeitungsdienstes als beendet und Kladero informiert den Kunden hierüber. Ist der betroffene Datenverarbeitungsdienst ein technisch und vertraglich abgrenzbarer Bestandteil einer Buchung oder des Vertrags, endet nur der auf diesen Datenverarbeitungsdienst entfallende Teil; der übrige Vertrag, andere Buchungen und sonstige davon unabhängige Leistungen bleiben unberührt. Erfasst der Anbieterwechsel die Kladero Plattform insgesamt, endet mit erfolgreichem Abschluss des Anbieterwechsels der Vertrag insgesamt und damit auch die auf seiner Grundlage bestehenden Buchungen.
Entscheidet sich der Kunde nach Ziffer 19.2 Nummer 3 für die Beendigung ohne Wechsel, gilt die entsprechende Beendigung mit Ablauf der maßgeblichen Ankündigungsfrist.
- 19.9
Reguläre Entgelte für den betroffenen Datenverarbeitungsdienst bleiben bis zu dessen Beendigung geschuldet. Der Anbieterwechsel begründet für sich genommen keinen Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Entgelte. Eine Erstattung erfolgt insbesondere nicht, soweit die betreffenden Entgelte aufgrund einer wirksam vereinbarten Mindestlaufzeit oder einer zulässigen Regelung über die vorzeitige Beendigung weiterhin geschuldet sind. Zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
- 19.10
Kladero erhebt für die nach dem Data Act geschuldeten Maßnahmen zur Durchführung des Anbieterwechsels keine Wechselentgelte. Dies umfasst insbesondere die gesetzlich geschuldete Unterstützung beim Wechsel sowie die Übertragung der exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte. Vom Kunden zusätzlich beauftragte Leistungen, die über die nach dem Data Act geschuldeten Maßnahmen hinausgehen, können gesondert vergütet werden, sofern dies vorab vereinbart wird.
- 19.11
Nach Ablauf des Übergangszeitraums ermöglicht Kladero dem Kunden für mindestens weitere 30 Kalendertage den Abruf der nach dem Data Act abzurufenden Daten. Nach Ablauf dieses Abrufzeitraums löscht Kladero die nach dem Data Act zu löschenden exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte vollständig, sofern der Anbieterwechsel erfolgreich abgeschlossen wurde und keine zwingenden gesetzlichen Pflichten oder wirksam vereinbarten längeren Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.
- 19.12
Die nach Artikel 26 Data Act erforderlichen Informationen über die verfügbaren Wechsel- und Übertragungsverfahren, Methoden, Formate und technischen Beschränkungen sowie das laufend aktualisierte Register der hierfür relevanten Datenstrukturen, Datenformate, Normen und Interoperabilitätsspezifikationen stellt Kladero unter https://kladero.com/de/legal/compliance/data-act/provider-switching-and-online-register bereit.
- 19.13
Die nach Artikel 28 Data Act erforderlichen Informationen zur Gerichtsbarkeit der eingesetzten IKT-Infrastruktur sowie zu den technischen, organisatorischen und vertraglichen Maßnahmen von Kladero zum Schutz nicht-personenbezogener Daten vor unrechtmäßigem internationalen staatlichen Zugriff stellt Kladero unter https://kladero.com/de/legal/compliance/data-act/international-data-access bereit und hält diese aktuell.
- 19.14
Soweit die Kladero Plattform oder eine darüber bereitgestellte Leistung ausschließlich als Nicht-Produktivversion zu Test- und Bewertungszwecken und für einen begrenzten Zeitraum bereitgestellt wird, können die Pflichten des Kapitels VI des Data Act nach Maßgabe des Artikels 31 Data Act nicht anwendbar sein. Kladero informiert den Kunden in diesem Fall vor Vertragsschluss darüber, welche dieser Pflichten nicht gelten.
- 19.1
20. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- 20.1
Kladero kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne gesonderte Mitteilung ändern, soweit es sich ausschließlich um redaktionelle Änderungen, die Berichtigung offensichtlicher Fehler, Änderungen von Verweisen, Kontaktdaten oder Internetadressen oder vergleichbare Anpassungen handelt und hierdurch der Regelungsgehalt sowie bestehende Rechte und Pflichten des Kunden nicht verändert werden.
- 20.2
Kladero ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für bestehende Vertragsverhältnisse zu ändern oder zu ergänzen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien für den Kunden zumutbar ist. Ein sachlicher Grund kann insbesondere in rechtlichen, regulatorischen, technischen, sicherheitsbezogenen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Entwicklungen, Änderungen oder Weiterentwicklungen der Kladero Plattform oder der Digitalen Produkte, Änderungen von Drittanbieterdiensten, Schnittstellen, Integrationen oder sonstigen Abhängigkeiten sowie in der Beseitigung von Regelungslücken, Unklarheiten oder unwirksamen Bestimmungen liegen.
- 20.3
Kladero wird den Kunden über Änderungen nach Ziffer 20.2 vor dem vorgesehenen Inkrafttreten in Textform oder über die Kladero Plattform informieren und dabei auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens sowie auf das Kündigungsrecht nach Ziffer 20.4 hinweisen.
- 20.4
Ist der Kunde mit einer Änderung nicht einverstanden, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag oder die betroffene Buchung bis zum vorgesehenen Inkrafttreten der Änderung außerordentlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen. Macht der Kunde von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab dem in der Mitteilung angegebenen Zeitpunkt für das bestehende Vertragsverhältnis. Kladero wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf diese Rechtsfolge hinweisen.
- 20.5
Für neu vereinbarte Leistungen oder Buchungen können die zum Zeitpunkt ihrer Vereinbarung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ergänzenden Bedingungen maßgeblich sein, sofern der Kunde vor deren Vereinbarung hierauf hingewiesen wird.
- 20.1
21. Übertragung des Vertrags
- 21.1
Kladero ist berechtigt, den Vertrag einschließlich bestehender Buchungen ganz oder teilweise auf ein mit Kladero verbundenes Unternehmen, einen Rechtsnachfolger oder einen Erwerber des betreffenden Geschäftsbereichs zu übertragen. Kladero wird den Kunden über eine solche Übertragung informieren.
- 21.2
Der Kunde darf den Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten hieraus nur mit vorheriger Zustimmung von Kladero auf einen Dritten übertragen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.
- 21.3
Die Übertragung einzelner Forderungen von Kladero, insbesondere zu Abrechnungs-, Finanzierungs- oder Inkassozwecken, bleibt hiervon unberührt.
- 21.1
22. Schlussbestimmungen
- 22.1
Für den Vertrag und sämtliche Buchungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- 22.2
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz von Kladero. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- 22.3
Individuelle Vereinbarungen zwischen Kladero und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit sie für den jeweiligen Regelungsgegenstand abweichende Bestimmungen enthalten.
- 22.4
Rechtserhebliche Mitteilungen und Erklärungen im Zusammenhang mit dem Vertrag können in Textform erfolgen, soweit nicht gesetzlich oder ausdrücklich vertraglich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Kladero kann Mitteilungen insbesondere an die hinterlegte E-Mail-Adresse übermitteln oder innerhalb der Kladero Plattform bereitstellen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine für die Vertragsdurchführung erforderlichen Kontaktdaten aktuell zu halten.
- 22.5
Vertragssprache ist Englisch. Soweit Kladero diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder andere Vertragsunterlagen zusätzlich in deutscher oder einer anderen Sprache bereitstellt, dient die jeweilige Übersetzung lediglich der besseren Verständlichkeit. Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen ist die englische Fassung maßgeblich.
- 22.6
Der Kunde kann gegen Forderungen von Kladero nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
- 22.7
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- 22.1