Compliance mit dem EU AI Act — von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck bis zu Chatbots
Der EU AI Act geht weit über Hochrisikosysteme hinaus. Er führt abgestufte Anforderungen für unterschiedliche Arten von KI ein, darunter Transparenz-, Offenlegungs- und Sicherheitsvorschriften für generative KI, KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck und alltägliche KI-Werkzeuge wie Chatbots und Empfehlungssysteme.
Unabhängig davon, ob Sie Basismodelle entwickeln, KI in Produkte integrieren oder KI in regulierten Sektoren betreiben, kann der AI Act für Sie gelten. Frühzeitige Compliance dient nicht nur der Vermeidung von Sanktionen, sondern auch dem Erhalt von Vertrauen und einer schnelleren verantwortungsvollen Einführung.
Prüfen Sie den nachstehenden Zeitplan, um zentrale Anwendungsphasen und Compliance-Fristen zu erkunden, oder nutzen Sie unseren AI Act Navigator, um den EU AI Act zu durchsuchen.
Artikel 1–113 + 14 Anhänge
Umfasst Hochrisiko-KI-Systeme, KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, Transparenzpflichten, Governance und Durchsetzung einschließlich der zusätzlichen Artikel 4a, 60a und 75a–75d sowie des neuen Anhangs XIV.
Anwendungsphasen von 2024 bis 2028
Der AI Act trat 2024 in Kraft. Die Pflichten gelten schrittweise von 2025 bis 2028; bestimmte Übergangsfristen reichen bis 2030.
Hohe Sanktionen
Verstöße gegen den AI Act können erhebliche Geldbußen nach sich ziehen. Bei Verstößen gegen verbotene KI-Praktiken können diese bis zu 7 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen.




