1. Informationen zum internationalen Datenzugriff (Art. 28 Data Act)

Informationen zum internationalen Datenzugriff (Art. 28 Data Act)

Zuletzt überarbeitet:5. September 2026

Kladero stellt seinen Kunden auf dieser Seite die gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) 2023/2854 („Data Act“) erforderlichen Informationen zur Verfügung und hält diese auf dem aktuellen Stand.

Die zentrale Anwendungsinfrastruktur von Kladero, einschließlich der Anwendungsserver, Datenbanken und der dauerhaften Speicherung von Kundendaten, wird von der Hetzner Online GmbH in Rechenzentren in Deutschland gehostet.

Kladero nutzt darüber hinaus Infrastrukturdienste von Drittanbietern für Netzwerksicherheit, Datenverkehrssteuerung, Leistungsoptimierung und damit verbundene Edge-Dienste. Diese Dienste können über weltweit verteilte Infrastrukturen erbracht werden.

Die primäre Hosting-Infrastruktur sowie die Infrastruktur zur dauerhaften Speicherung von Kundendaten befinden sich somit innerhalb der Europäischen Union. Bestimmte ergänzende Verarbeitungen im Zusammenhang mit Netzwerk- und Sicherheitsdiensten können jedoch über Infrastrukturen außerhalb der Europäischen Union erfolgen. Dies erfolgt unter Beachtung der jeweils anwendbaren Datenschutzvereinbarungen und Schutzmaßnahmen.

Kladero hat ein mehrschichtiges Schutzkonzept aus technischen, organisatorischen und vertraglichen Maßnahmen implementiert, um den internationalen staatlichen Zugang zu und die internationale staatliche Übermittlung von in der Europäischen Union gespeicherten nicht-personenbezogenen Daten zu verhindern, soweit ein solcher Zugang oder eine solche Übermittlung im Widerspruch zum Recht der Europäischen Union oder zum nationalen Recht des betreffenden Mitgliedstaats stehen würde.

Auf technischer Ebene setzt Kladero auf eine konsequente Absicherung der Infrastruktur und der Daten selbst, sodass ein Zugriff bereits auf Systemebene erschwert bzw. verhindert wird:

Ergänzend hierzu stellt Kladero durch organisatorische Prozesse und vertragliche Vereinbarungen mit Subunternehmern sicher, dass behördliche Anfragen rechtlich sorgfältig geprüft und, soweit erforderlich, zurückgewiesen oder angefochten werden: