Anhang XI: Technische Dokumentation gemäß Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe a — technische Dokumentation für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
Abschnitt 1 — Von allen Anbietern von KI-Modellen mit allgemeinem
Verwendungszweck bereitzustellende Informationen
Die in Artikel 53 Absatz 1
Buchstabe a genannte technische Dokumentation muss
mindestens die folgenden Informationen enthalten, soweit es anhand
der Größe und des Risikoprofils des betreffenden Modells
angemessen ist:
|
1.
|
Eine allgemeine Beschreibung des KI-Modells einschließlich
|
a)
|
der Aufgaben, die das Modell erfüllen soll, sowie
der Art und des Wesens der KI-Systeme, in die es
integriert werden kann;
|
|
b)
|
die anwendbaren Regelungen der akzeptablen
Nutzung;
|
|
c)
|
das Datum der Freigabe und die Vertriebsmethoden;
|
|
d)
|
die Architektur und die Anzahl der Parameter;
|
|
e)
|
die Modalität (zum Beispiel Text, Bild) und das
Format der Ein- und Ausgaben;
|
|
|
2.
|
Eine ausführliche Beschreibung der Elemente des Modells
gemäß Nummer 1 und relevante Informationen zum
Entwicklungsverfahren, einschließlich der folgenden
Elemente:
|
a)
|
die technischen Mittel (zum Beispiel
Betriebsanleitungen, Infrastruktur, Instrumente),
die für die Integration des KI-Modells mit
allgemeinem Verwendungszweck in KI-Systeme
erforderlich sind;
|
|
b)
|
die Entwurfsspezifikationen des Modells und des
Trainingsverfahrens einschließlich
Trainingsmethoden und -techniken, die wichtigsten
Entwurfsentscheidungen mit den Gründen und
getroffenen Annahmen; gegebenenfalls, was das
Modell optimieren soll und welche Bedeutung den
verschiedenen Parametern dabei zukommt;
|
|
c)
|
gegebenenfalls Informationen über die für das
Trainieren, Testen und Validieren verwendeten
Daten, einschließlich der Art und Herkunft der
Daten und der Aufbereitungsmethoden (zum Beispiel
Bereinigung, Filterung usw.), der Zahl der
Datenpunkte, ihres Umfangs und ihrer
Hauptmerkmale; gegebenenfalls die Art und Weise,
wie die Daten erlangt und ausgewählt wurden, sowie
alle anderen Maßnahmen zur Feststellung, ob
Datenquellen ungeeignet sind, und Methoden zur
Erkennung ermittelbarer Verzerrungen;
|
|
d)
|
die für das Trainieren des Modells verwendeten
Rechenressourcen (zum Beispiel Anzahl der
Gleitkommaoperationen), die Trainingszeit und
andere relevante Einzelheiten im Zusammenhang mit
dem Trainieren;
|
|
e)
|
bekannter oder geschätzter Energieverbrauch des
Modells.
|
Wenn der Energieverbrauch des Modells nicht bekannt ist,
kann für Buchstabe e der Energieverbrauch auf
Informationen über die eingesetzten Rechenressourcen
gestützt werden.
|
Abschnitt 2 — Zusätzliche von Anbietern von KI-Modellen mit allgemeinem
Verwendungszweck mit systemischem Risiko bereitzustellende
Informationen
|
1.
|
Eine ausführliche Beschreibung der Prüfstrategien,
einschließlich der Prüfungsergebnisse, auf der Grundlage
öffentlich verfügbarer Prüfprotokolle und -instrumente
oder anderer Prüfmethoden. Die Prüfstrategien umfassen
Prüfkriterien und -metrik sowie die Methodik zur
Ermittlung von Einschränkungen.
|
|
2.
|
Gegebenenfalls eine ausführliche Beschreibung der
Maßnahmen, die ergriffen wurden, um interne und/oder
externe Angriffstests durchzuführen (zum Beispiel Red
Teaming), Modellanpassungen, einschließlich Ausrichtung
und Feinabstimmung.
|
|
3.
|
Gegebenenfalls eine ausführliche Beschreibung der
Systemarchitektur, aus der hervorgeht, wie
Softwarekomponenten aufeinander aufbauen oder einander
zuarbeiten und in die Gesamtverarbeitung integriert
sind.
|