Erwägungsgrund 127

Im Einklang mit den Verpflichtungen der Union im Rahmen des Übereinkommens der Welthandelsorganisation über technische Handelshemmnisse ist es angemessen, die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungsergebnissen zu erleichtern, die von den zuständigen Konformitätsbewertungsstellen unabhängig von dem Gebiet, in dem sie niedergelassen sind, generiert wurden, sofern diese nach dem Recht eines Drittlandes errichteten Konformitätsbewertungsstellen die geltenden Anforderungen dieser Verordnung erfüllen und die Union ein entsprechendes Abkommen geschlossen hat. In diesem Zusammenhang sollte die Kommission aktiv mögliche internationale Instrumente zu diesem Zweck prüfen und insbesondere den Abschluss von Abkommen über die gegenseitige Anerkennung mit Drittländern anstreben.

View official legal text on EUR-Lex

Need help navigating the AI Act?

Let Kladero help you.

Get in Touch

Kladero — The Partner for Practical AI Adoption

Kladero helps organizations shape AI opportunities into useful systems, responsible workflows, and the knowledge to operate them well.
We offer a variety of products and services, ranging from AI development and integration to AI Act readiness and hands-on training. Talk to us to find out more.